neuigkeiten

Einfachere Reiserücktrittsversicherung

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist ausschließlich für Aufenthalte in unserem Hotel möglich. Ab sofort können Sie bei uns eine Stornoversicherung mit drei Deckungsstufen (Basic/Standard/Optimal) abschließen, die klassische Gründe (Krankheit inkl. Covid19, Verlust des Arbeitsplatzes, Scheidung, Überschwemmung bei Ihnen zu Hause), über die Haftung für Schäden an unserem Hotel bis hin zur Covid19-Quarantäne, die Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub und eine höhere Deckungssumme für Schäden an unserem Hotel abdeckt. Natürlich ist es immer notwendig, den Eintritt eines Hindernisses mit einem entsprechenden Dokument (ärztliches Attest, Kündigung der Arbeitsstelle, Scheidungsverfahren, erheblicher Naturschaden im Haushalt etc.) nachzuweisen.